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Meine
Honigwein
und
Met
Manufaktur
Gesetzliches
-
Haftung
Bevor
ich
auch
das
vergesse:
Ich
/
Wir
bin
/
sind
kein
Apotheker!
Alles,
was
ich
herstelle,
also
auch
Honigwein
oder
Met
und
Varianten
werden
ausschließlich
wegen
des
wunderbaren
Wohlgeschmacks
und/oder
zur
Erhaltung
traditioneller
Praktiken
hergestellt
und
nicht,
wie
vielleicht
vermutet
werden
könnte,
wegen
einer
etwaigen
Wirkung,
außer
der
des
Alkohols!
Eine
Haftung
für
Nebenwirkungen
gleich
welcher
Art,
kann
bei
meinen
Köstlichkeiten,
wie
bspw.
Honigwein
oder
Met,
nicht
übernommen
werden,
da
ausschliesslich
für
den
jeweiligen
Auftrag
nach
den
Wünschen
des
Auftraggebers
produziert
wird.
Für
Muster
oder
Proben
gilt
dies
im
gleichen
Sinn,
insbesondere,
da
es
sich
um
alkoholhaltiges
handelt.
Unsere
Köstlichkeiten,
wie
bspw.
Honigwein
oder
Met,
werden
hauptsächlich
nach
dem
Grundsatz
gemacht:
Desto
weniger
Zusätze,
umso
besser!
Der
Gesetzgeber
regelte,
letztmalig
wohl
1930,
die
Mindestanforderungen
von
„Honigwein“:
Mindestens
ein
Gewichtsteil
Honig,
höchstens
zwei
Gewichtsteile
reines
Wasser,
den
Zusatz
von
gebranntem
(karamelisierten)
Honig,
den
Zusatz
von
Hopfen,
den
Zusatz
von
Gewürzen.
Aus
den
allgemeinen
Anweisungen
heraus
ist
noch,
zum
Teil
mit
vorgegebenen
Höchstmengen,
Hefe,
Ammoniumsalz
(als
Chlorid,
Karbonat,
Phosphat
oder
Sulfat),
Schwefel,
Ascorbinsäure,
Sorbinsäure,
Kohlensäure,
Fischblase,
Gelatine,
Agar-Agar,
Tannin,
Eiereiweiß,
Kieselsol,
Betonit,
mechanische
Filterstoffe
(Asbest,
Zellulose
usw.),
Holz-
oder
Knochenkohle,
Ferrocyankalium,
Kalzium-
oder
Magnesium-Verbindungen
der
Inosit-Hexaphosphorsäure
erlaubt.
In
unserem
Met
oder
Honigwein
ist
nur
drin,
was
wir
für
richtig
halten
(Honig,
Wasser
und
Hefe)
oder
vom
Auftraggeber
vorgegeben
wird
(das
kann
im
Rahmen
des
gesetzlich
erlaubten
sein)
und
es
wird
IMMER
alles
wird
angegeben.
Sonst
nichts!
Ihr
habt
Interesse
an
einer
individuellen
Fertigung
für
Euch
oder
einer
Restmenge
aus
meinem
Privat-Bestand?
Ich
freue
mich
auf
Euere
Nachricht
oder
Anfrage
...
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